Fasten und Abstinenz am Aschermittwoch und Karfreitag

Das Abstinenzgebot (Verzicht auf Fleischspeisen) am Aschermittwoch und Karfreitag verpflichtet vom 14. Lebensjahr an. Das an diesen beiden Tagen auch geltende Fastengebot (Einschränkung des Essens auf nur eine Sättigung am Tag) verpflichtet vom 18. bis zum 59. Geburtstag. Übrigens: Traditionell wird die Asche aus dem Palmzweigen des Vorjahres gewonnen.